Conservare sempre lo scontrino – diese italienische Grundregel, die wird künftig auch in Österreich gelten. Immer den Kassenbeleg aufbewahren – egal, ob man auf einen schnellen Kaffee gegangen ist oder sich beim Fleischer nur eine Wurstsemmel gekauft hat. Vor der Ladentür kann der Steuerfahnder stehen und den Beleg verlangen. So soll das neue System der Registrierkassen wasserdicht gemacht werden. Zur Belegerteilungspflicht für Unternehmen kommt die Beleg-Annahmepflicht für Konsumenten.
Auszug aus http://oe1.orf.at/artikel/407170
Da bin ich mal gespannt, mit welchen Befugnissen der Fahnder ausgestattet wird, die mich zwingen sollen, ihm den Zettel zu zeigen. Ich freue mich auf die Beugehaft!